Zum zweiten Mal ist in den "Offiziellen Bekanntmachungsorganen der Gemeinde Buseck" zu einer am 6. Februar stattfindenden

"Bürgerversammlung in Alten-Buseck" (?)

eingeladen worden. Da kann etwas nicht stimmen. Hierzu zitiere ich aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO):

§ 8a
Bürgerversammlung

(1) Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

(2) Die Bürgerversammlung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand durch öffentliche Bekanntmachung. Zu den Bürgerversammlungen können auch nichtwahlberechtigte Einwohner zugelassen werden.

(3) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Gemeindevorstand nimmt an den Bürgerversammlungen teil; er muss jederzeit gehört werden.

Der Einladung ist nicht zu entnehmen, wer sie ausgesprochen hat. Ihrem Wortlaut kann man jedoch unschwer entnehmen, dass es nicht der Vorsitzende der Gemeindevertretung Buseck war. Er ist der Einzige, dem es erlaubt ist, in Buseck zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Soviel zur Formaljuristerei. Meine Kritik: 1. Wer zu einer Veranstaltung einlädt, muss gefälligst sagen, wer er ist und wer der Veranstalter ist. 2. Berichte und Einladungen dürfen vom Publikationsorgan selbstverständlich nicht zensiert werden. Sie dürfen aber auch nicht publiziert werden, wenn nicht zumindest der Veranstalter genannt wird.

Das Anliegen der anonymen "Bürgerversammlungsveranstalter" mag durchaus lobens- und begrüßenswert sein. Ich bin aber sicher nicht der einzige Leser, der wissen möchte, wer dahinter steckt.

Kommunalpolitische Sitzungstermine

31.01.

19.00

Ortsbeirat Alten-Buseck

Brandsburg

31.01.

20.00

Ortsbeirat Großen-Buseck

Thalisches Rathaus Großen-Buseck

06.02.

20.00

Bau-, Landwirtschafts-/Umweltausschuss

Thalisches Rathaus Großen-Buseck

07.02.

20.00

Haupt-/Finanzausschuss

Thalisches Rathaus Großen-Buseck

09.02.

19.30

Gemeindevertretung

Kulturzentrum Großen-Buseck

 

Der Carnevalverein Alten-Buseck (CVA) lädt ein zur

Großen Prunksitzung

am 11. Februar 2012, 19.31 Uhr, in der Harbig-Halle Alten-Buseck.

Karten gibt's ab 31. Januar 2011 im Salon Scherer (zu den Geschäftszeiten) und an der Abendkasse.

www.cva-buseck.de

 

Frau trifft Mann. Kuchen trifft Bier. Katholisch trifft Evangelisch.

Die Evangelische Kirchengemeinde Großen-Buseck und die Katholische Pfarrgemeinde Sankt Marien Großen-Buseck laden ein zum

Ökumenischen Kirchenkabarett der
"Gemeinsamkeiten"

mit Ulrike Böhmer und Micki Wohlfahrt

am 24. Februar 2012, 20.00 Uhr, im Kulturzentrum Großen-Buseck. Eintrittsprese: € 10,00 im Vorverkauf, € 13,00 an der Abendkasse.

Vorverkaufsstellen: Ev. Gemeindebüro (06408 2235), Kath. Gemeindebüro (06408 92366), Kath. Öff. Bücherei 06408 501028, Naturkost Hagebutte (06408 3284)

 

Die Gemeinde Buseck lädt ein zur traditionellen Holzversteigerung, dem

Holzverstrich,

am 25. Februar 2012 ab 10.00 Uhr im Wald oberhalb vom Hochbehälter am Landwehrweg. Getränke sind reichlich vorhanden. Essen zum Einlegen in die Holzfeuerglut muss sich jeder selbst mitbringen.

 

Der Kegelsportverein Gut Holz Großen-Buseck lädt ein zum

Ortsvereinskegeln

am 25. und am 26. Februar 2012 2012 im Kegelsportzentrum Großen-Buseck.

Am 25. Februar starten die Hobbymannschaften, am 26. Februar die Ortsvereine.

Startzeiten und weitere Einzelheiten erfahren Sie auf www.ksv-grossen-buseck.de.


Der Elternbeirat der Kindertagesstätte Regenbogenland Beuern lädt ein zum

Frühjahrs-Flohmarkt

am 11. März 2012, 13.00 bis 16.00 Uhr, in der Harbig-Halle Alten-Buseck.