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                        Die Kleinmühle 
    besteht seit mehr als 300 Jahren (  
                        
                        
                        lagis-hessen). 
    Die vermutlich ebenfalls mehr als 300 Jahre alte Staustufe für den 
    Mühlgraben (das "Wehr") ist beseitigt worden. Dadurch ist der Zufluss von 
    der Wieseck in den Mühlgraben um mindestens 60 cm "tiefergelegt" worden (1). 
    Gleichzeitig ist der Mühlgraben ausgehoben und stellenweise erheblich 
    verbreitert worden. Da das "Wehr" verschwunden ist, fehlt jedoch das 
    erforderliche Gefälle, so dass dort nichts mehr fließt. Der Mühlgraben ist 
    jetzt durchgängig ein stehendes Gewässer (2, 3, 4), das nur noch mit Wasser 
    gefüllt wird, wenn der Wieseckpegel durch Hochwasser deutlich erhöht ist. 
    Vor zwei Jahren sollte der Mühlgraben noch "revitalisiert" werden. 
                        Stattdessen ist 
                        jetzt das Gewässer "demobilisiert" worden. Da der vertiefte und verbreiterte 
    Mühlgraben nur bei erheblichem Hochwasser gefüllt wird, ist davon auszugehen, dass er 
    zumindest im Sommer rasch austrocknen wird. Die Wieseck ist im Bereich der "Wieseckinsel" 
    ebenfalls verändert worden. Das Bachbett ist teilweise verbreitert worden. 
    Außerdem sind im Bachbett Gehölze und (verteilt) große Steine eingebracht 
    worden (5, 6). Dieser Zustand hat sich jedoch schon jetzt - nach dem letzten 
    Hochwasser - wieder verändert. 
    
                        In "Lagis-Hessen.de" 
                        (s.o.) 
                        heißt es zum Thema Kleinmühle Großen-Buseck: "1713 
                        erwähnt, 1753 bei dem von Münch'schen Teilungsvertrag an 
                        den von Milchling'schen Stamm gefallen; damals mit 996 
                        Gulden veranschlagt." Die in der Presse 
                        zitierte Behauptung des Busecker Rathauses, die Kleinmühle sei kein 
                        Kulturdenkmal, so dass sie auch getrost verschwinden 
                        könne, ist rechtlich in höchstem Maße bedenklich. Denn 
                        es steht fest, dass nicht nur die als Denkmal amtlich 
                        registrierten Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Jedes 
                        Gebäude, das die gesetzlich festgelegten 
                        Merkmale eines Kulturdenkmals aufzuweisen hat, steht 
                        auch dann unter Denkmalschutz, wenn es nicht amtlich 
                        registriert ist. Angesichts ihrer langen Geschichte 
                        dürfte  die Kleinmühle ein Kulturdenkmal sein - auch 
                        ohne entsprechende amtliche Registrierung.  |